DA Sonderpädagogik

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mit Bedauern nimmt der Dienststellenausschuss zur Kenntnis, dass das Bildungsministerium – trotz unserer Proteste und der Proteste vieler anderer aus dem sonderpädagogischen Bereich – für Sonderschulen Prä- senzunterricht festlegt:

  • In Sonderschulen findet weiter Präsenzunterricht statt. Schülerinnen und Schülern, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen oder in der Lage sind, am Unterricht teil- zunehmen, kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilt werden.
  • Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf oder ao.Status sollen aktiv angesprochen und zum Schulbesuch angehalten werden, damit sie in der Zeit des Lockdowns nicht zurückfallen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren.
  1. Wir betonen erneut, dass Sonderpädagog*innen während des 1.Lockdowns in eindrucksvoller Weise bewiesen haben, dass ortsungebundener Unter- richt in vielen Fällen auch in unserem Bereich erfolgreich und enga- giert umgesetzt werden konnte. Selbstverständlich haben sich unsere Pädagog*innen sorgsam und verantwortungsvoll auch jener Schüler*innen angenommen, bei denen Distance Learning nicht möglich war oder die einer Betreuung bedurften.Wir weisen nochmals eindringlich darauf hin, dass viele unserer Schü- ler*innen keine Distanz- und Hygieneregeln einhalten können. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Kolleg*innen des sonderpädagogischen Bereiches besonders infektionsgefährdet.Wir verwehren uns gegen diese durch die Verordnung bedingte Schlech- terstellung anderen Lehrer*innengruppen gegenüber.Wir weisen darauf hin, dass bislang nicht einmal alle Standorte mit FFP2-Masken versorgt wurden. Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Lehrer*innen während eines Lockdowns ungeschützt in den Unterricht geschickt werden – besonders angesichts der Tatsache, dass die 7- Tages-Inzidenz Österreichs derzeit die weltweit höchste ist!

Wir fordern die sofortige und prioritäre Auslieferung der FFP2-Masken für unsere Standorte!

Weiters sind unsere im Oktober 2020 an das Ministerium gerichteten Fragen zur Umsetzung immer noch nicht beantwortet worden:
An unsere Sonderschulstandorte, die mehrheitlich inklusive Häuser sind, sind Regelklassen (Volksschule, Mittelschule) angeschlossen. Wie stellt sich unsere oberste Bildungsbehörde eine nur ansatzweise akzeptable Umsetzung dieser Verordnung in diesen Konstellationen vor?

Es wird hier nicht möglich seinstundenplanmäßigen Unterricht anzu- bieten und gleichzeitig Distance Learning für die Regelkinder umzu- setzen!

Wir fordern volle Entscheidungskompetenzen für Schulleiter*innen und Sonderpädagog*innen, welche Schüler*innen wie unterrichtet werden sollen!

Weiters weisen wir unsere Schulstandorte explizit darauf hin, dass Schüler*innen an Sonderschulen die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Un- terricht aus wichtigen Gründen im Sinne des § 9 Abs. 6 Schulpflicht- gesetz 1985 oder § 45 Abs. 4 SchUG erteilt werden kann, auch wenn Präsenzunterricht stattfindet. Es erscheint ratsam, ein entsprechen- des Antragsformular für die Eltern vorzubereiten.

Zudem betonen wir hinsichtlich der Vorgabe des Ministeriums “Schüle- rinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf sollen zum Schulbesuch angehalten werden“, dass es Lehrer*innen nicht gestattet wäre, dieseSchüler*innengruppe bei anderslautendem Elternwunsch zum Schulbesuch „anzuhalten“.